Sie sind gesetzlich versichert?
Da ich über über eine Kassenzulassung verfüge, wird die Therapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
In der Regel führe ich zuerst nach telefonischer Terminabsprache eine sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde durch. Anschließend besprechen wir gemeinsam, welche Art der Behandlung notwendig ist.
Sie sind privatversichert?
Auch die Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist in der Regel problemlos möglich. Allerdings gibt es einige private Tarife, welche nur Basisleistungen, bzw. einen Eigenanteil vorsehen.
Erkundigen Sie sich deshalb bei ihrer privaten Krankenversicherung nach den Bedingungen, nach denen diese eine psychotherapeutische Behandlung – ggf. auch anteilig – erstattet. Die Honorierung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Sie möchten die Behandlung selbst bezahlen?
Auch das ist möglich. Die Honorierung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).